Arbeiten in Skandinavien

Arbeitsrechtlicher Rahmen

Auf der Suche nach Arbeit und zum Einleben dürfen sich EU-Bürger drei Monate frei in Finnland aufhalten, danach muss jedoch eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Dazu werden Personalausweis, Passfoto und eine Arbeitsbescheinigung benötigt. Mit der Anmeldung erfolgt die Aushändigung einer Sozialversicherungsnummer, mit der sich eine gesetzliche Sozialversicherung, die alle Belange des versicherungsfähigen Privatbedarfs (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc.) abdeckt, abschließen lässt. Der Rentenversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Versicherungsanstalt weitergeleitet.

Steuern müssen auf das gesamte persönliche Einkommen gezahlt werden. Die gemeindeabhängige, einkommensunabhängige Grundsteuer liegt zwischen 15 und 20 % und muss von allen bezahlt werden, die staatlich Einkommenssteuer legt einen steuerfreien Einkommensbetrag von 12.200 € fest. Darüber liegende Einkommen sind von 9 bis 32,5 % gestaffelt. Für ausländische Forscher und Fachkräfte können ab einem bestimmten Mindesteinkommen Sonderregelungen geltend gemacht werden.

Oftmals gibt es zu Anfang eines Arbeitsverhältnisses eine viermonatige Probezeit, während derer beide Seiten problemlos kündigen können. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen, bei einem längeren Arbeitsverhältnis sechs Monate. Fast alle Berufe sind zudem in Gewerkschaften zusammengeschlossen, was sich bei einem längeren Arbeitsaufenthalt auch für ausländische Arbeitnehmer auszahlt.